Als Eigentümer oder Hausverwalter sind Sie haftbar.
Und es ist Ihre Aufgabe, das Gebäude derart in einem sicheren Zustand zu halten, dass keine Gefahr für Personen und deren Eigentum oder Sachen besteht.
Es ist in Ihrem Sinne, Gefahren und Mängel an Ihren Gebäuden frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen bzw. vorzubeugen. Im Schadensfall ist es möglich, dass Sie ansonsten sehr schnell mit dem Vorwurf der "groben Fahrlässigkeit" konfrontiert werden.
Konflikt
Rechtlich gesehen sollte Ihr Objekt dem Baubescheid und der Benützungsbewilligung entsprechen - wird der damalige Stand der Technik und die vorgeschriebenen Auflagen eingehalten, ist Ihr Gebäude in einem "konsensmäßigen Zustand". Es muss nichts modernisiert oder nachgerüstet werden.
Jeder Eigentümer oder Hausverwalter ist jedoch verpflichtet, das Objekt "verkehrssicher" zu halten. Und der Ausgangspunkt für die geforderte Verkehrssicherheit ist der heutige Stand der Technik.
Im Schadensfall müssen Sie beweisen, dass alles in Ihrer Macht Stehende unternommen wurde, um die Gefahr(en) zu beseitigen oder vorzubeugen.
Zertifiziert
Wir sind zertifizierte Objektsicherheitsprüfer nach Austrian Standards: Experte für Objektsicherheitsprüfungen von Wohngebäuden nach ÖNORM B 1300 und Nicht-Wohngebäuden nach ÖNORM B 1301.
Erstbegehung
Wir erfassen die Stammdaten Ihres Objektes und erstellen entsprechende Checklisten. Vor Ort dokumentieren wir mittels Sichtkontrolle und zerstörungsfreier Begutachtung Tatsachen und Gefahren. Im Anschluss erhalten Sie einen übersichtlichen Bericht.
Bewertung
Gefahren, Mängel und Auffälligkeiten müssen nach der ÖNORM B1300/1301 bewertet und entsprechend Ihrer Dringlichkeit eingestuft werden.
Wiederkehrende Prüfung
So wie jeder regelmäßig zum Zahnarzt sollte, sieht auch die ON B1300/1301 regelmäßige Kontrollen vor. Wir evaluieren bei Erstbegehung den notwendigen Kontrollaufwand - zumeist reicht eine jährliche Kontrolle aus.
Fachbereiche
Der Katalog der Kontrollen und Begutachtungen ist sehr umfangreich. Nicht alle Punkte müssen aber auf Ihr Objekt zutreffen. Wir erstellen individuelle Checklisten als Basis für eine seriöse Begutachtung und eine sinnvolle Gefahrenvorbeugung und -vermeidung.
Weitere Artikel zu Objektsicherheitsprüfung, ÖNORM B 1300, ÖNORM B 1301, Bauwerksbuch:
Zuletzt aktualisiert am 13.07.2018.