Neufassung ON B1300.

Das Pickerl fürs Haus wird überarbeitet.

ON B1300 wurde vereinfacht

Seit 2012 gibt es die ÖNORM B 1300 für Wohngebäude (B 1301 für Geschäfts- und Betriebsgebäude). Nun wurde die erste Fassung der Norm überarbeitet und angepasst.

In Form von wiederkehrenden Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen gibt die Norm Eigentümern und Hausverwaltern vor, wie Objektsicherheitsprüfungen durchzuführen sind.

Mit 1.10.2017 wurde der Entwurf der überarbeiteten Norm vorgelegt. Es wird nun klarer definiert, dass Eigentümer nicht zur ständigen Modernisierung und Erneuerung entsprechend dem Stand der Technik verpflichtet sind. Erst Änderungen aufgrund eines sicherheitsrelevanten Mangels verpflichten zur Beseitigung entsprechend dem zeitgemäßen Standard.

Der "Sollzustand" wurde somit neu definiert - allerdings dürfen sich Eigentümer auch nicht auf die seinerzeitige Baubewilligung bzw. Benützungsbewilligung verlassen ("konsensmäßiger Zustand"). 

Ebenso wurden die Behebungsfristen für augenscheinliche Mängel vereinfacht: die Norm sieht nurmehr die sofortige Handlungsverpflichtung bei Gefahr im Verzug vor, sowie eine vom Prüforgan selbst festzulegende Behebungsfrist, die entsprechend dem festgestellten Mangel vom Prüforgan als angemessen erachtet wird.


  • B1300
  • ÖNORM
  • Überarbeitung

Erstellt am 31.10.2017
Zuletzt aktualisiert am 07.11.2017.

WKO Committed Experts Zertifiziert nach Austrian Standards: Experte für Objektsicherheitsprüfungen von Wohngebäuden gem. ÖNORM B 1300 und Nicht-Wohngebäuden gem. ÖNORM B 1301. Ingenieurbüros Open Source Experts