Wir sind Sicherheitsfachkraft und Objektsicherheitsprüfer.
Als (Mit-)Eigentümer oder Hausverwalter eines Gebäudes ist es Ihre Aufgabe, das Gebäude in einem sicheren Zustand zu halten, sodass keine Gefahr für Personen und deren Eigentum besteht.
Im Schadensfall müssen Sie beweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden. Können Sie das nicht, ist eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Eine Überprüfung und Kontrolle des Bauwerks ist deshalb nicht nur im Anlassfall, sondern in regelmäßigen Abständen unbedingt erforderlich!
Lassen Sie Ihr(e) Gebäude aus diesem Grund regelmäßig im Rahmen einer Objektsicherheitsprüfung begutachten.
Mehr zur Objektsicherheitsprüfung...
Download Folder "ÖNORM B 1300 / 1301 Objektsicherheitsprüfung".
Wir evaluieren Ihren Betrieb nach den gesetzlichen Vorgaben des ArbeitnehmerInnenSchutzgesetzes. Wir kennen die Gefahren, denen ArbeitnehmerInnen bei der täglichen Arbeit ausgesetzt sein können. Aus dieser Grundlage heraus lassen sich präventive Schutzmaßnahmen für die ArbeitnehmerInnen ableiten.
ArbeitgeberInnen sind dazu verpflichtet, die für die ArbeitnehmerInnen bestehenden Gefahren ermitteln und beurteilen zu lassen. Aufgrund dieser Betriebsevaluierung sind entsprechende Maßnahmen zur Verhütung und Vermeidung der festgestellten Gefährdungen zu treffen.
Folgende Gesetze und Verordnungen sind die Grundlage der Beurteilung:
Zuletzt aktualisiert am 21.12.2017.