Richtlinien Ökologischer Wohnbau

Die Fachabteilung für Energie und Wohnbau des Landes Steiermark gibt die Richtlinien für ökologischen Wohnbau mit Stand 01.04.2018, Änderung vom 15.10.2018 heraus.

Neuerungen für Elektrotechnische Ausstattung

Die elektrotechnischen Ingenieurbüros sind hier hinsichtlich Kosten, Nutzen und Umsetzbarkeit bei Bauvorhaben, speziell durch die Punkte 3.3.9, 3.3.10, 3.3.20 und 3.3.22, gefordert.

3.3.9 Photovoltaikanlagen
Die Mindestgröße pro Wohneinheit beträgt 2,0 kWp, wobei dies je nach System abweichen kann.

3.3.10 Elektrischer Energiespeicher in Verbindung mit Photovoltaik
Es sind mindestens 1,5 kWh pro Wohneinheit vorzusehen.

3.3.20 Steigerung der sanften, emmissionarmen Mobilität
Dieser Punkt betrifft vor allem E-Ladestationen, Fahrradräume und Informationstafeln zu Ankunft/Abfahrt öffentliche Verkehrsmittel.

3.3.22 Sicherheitsvorkehrungen
Sicherheitspakete v.a. wenn Kinder in der Wohnung leben, Alarmanlagen für die Wohnungen, sowie weitere Präventivmaßnahmen sind das Thema dieses Abschnittes.

Wie praxisrelevant, erforderlich und vor allem in Kosten und Nutzen vernünftig und vertretbar die enthaltenen Maßnahmen sind, wird sich zeigen.


Erstellt am 15.11.2018
Zuletzt aktualisiert am 15.11.2018.

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