Änderung Arbeitsstättenverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ändert die Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf Minimal-/Maximalwerte.

Änderung der Arbeitsstättenverordnung per 01.12.2017

Das Bundesministerium hat per Verordnung vom 08.11.2017 die Arbeitsstättenverordnung (AStV) betreffend Beleuchtungsstärken, Fluchtwegslängen und Notausgängen wie folgt geändert:

1) § 2 (7) AStV: Die Mindestbeleuchtungsstärke von Verkehrswegen im Innenbereich wurde auf 30 Lux gesenkt (vorher 50 Lux).

2) § 17 AStV, Ergänzung nach (1): Fluchtwegslängen werden unter nachstehender Voraussetzung wie folgt ergänzt:

Wenn nur Gefahr durch Brandeinwirkung vorliegt und in jedem Geschoß ein weiterer, direkt in Freie, einen gesicherten Fluchtbereich oder einen anderen Brandabschnitt führender Ausgang liegt, kann die Fluchtwegslänge von § 17 (1) Z2 AStV abweichen:
a) höchstens 50m bei Räumen mit einer lichten Höhe von mindestens 10m
b) höchstens 50m bei Räumen mit einer lichten Raumhöhe von 5m bei Vorhandensein einer automatischen Brandmeldeanlage mindestens im Schutzumfang "Brandabschnittsschutz" mit Rauchmeldern.
c) höchstens 70m bei Räumen mit einer lichten Raumhöhe von mindestens 10m bei Vorahndensein einer automatischen Brandmeldeanlage mindestens im Schutzumfang "Brandabschnittsschutz" mit Rauchmeldern.
d) höchstens 70m bei Vorhandensein einer Rauch- & Wäremabzugsanlage, welche durch eine automatische Brandmeldeanlage mindestens im Schutzumfang "Brandabschnittsschutz" mit Rauchmeldern angesteuert wird.

Ist die lichte Raumhöhe nicht durchgehend gleich, so ist die durchschnittliche Raumhöhe heranzuziehen.

3) § 18 (2) Breiten für Notausgänge ändern sich, Text lautet wie folgt: Notausgänge müssen folgende nutzbare Mindestbreiten aufweisen: 1. für höchstens 40 Personen: 0,8 m; 2. für höchstens 80 Personen: 0,9 m; 3. für höchstens 120 Personen: 1,0 m; 4. bei mehr als 120 Personen erhöht sich die Breite nach Z 3 für je weitere 10 Personen um jeweils 0,1 m.

Pkt. 4 wird angefügt: wenn 2 Notausgänge maximal 20 cm auseinander liegen, so gelten sie als ein Notausgang.

Die Änderungen treten ab dem 01.12.2017 in Kraft (§ 48 (8) [...] mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.).

Alle Angaben ohne Gewähr, exakter Gesetzestext ist dem Rechtsinformationssystem RIS zu entnehmen.


Erstellt am 27.11.2017
Zuletzt aktualisiert am 27.11.2017.

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