OIB 2019 - Was ändert sich?

Die OIB, die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik, sind mit Stand Juni 2018 als Entwurf verfügbar.

OIB Richtlinien Entwurf Juni 2018

Das Österreichische Institut für Bautechnik hat die Entwürfe zu den OIB Richtlinien 2019 mit Stand Juni 2018 für das Anhörungsverfahren veröffentlicht.

Im Großen und Ganzen werden die OIB Richtlinien an aktuelle Erfordernisse angepasst und zeitgerechte Anforderungen gestellt. Der Begriff "Zuverlässigkeitsniveau", Definitionen im Zusammenhang mit "Ver- & Ansammlungen" und weitere werden hierbei ergänzt bzw. verfeinert und konkretisiert. Nachfolgend führen wir auszugsweise einige Änderungen an (keine vollständige Aufzählung):

Vorgaben für Schächte, Kanäle und Leitungen in der OIB 2 Brandschutz wurden im Sinne der Brandschutzvorkehrung ergänzt (Zugangsöffnungen von Verteilern in Treppenhäusern in mind. EI 30). Vorschriften für Batterieräume (Pkt. 3.9.10 f) finden sich im Entwurf der OIB 2019 nun ebenso, wie Regelungen für Altersheime, Seniorenresidenzen u.ä., Pflegeheime, Krankenhäuser und Versammlungsstätten (Pkt. 7.5 ff, 7.6 ff, 7.7 ff, 7.8 ff). Die entsprechende Tabelle 5 wurde im Anhang ergänzt.

Die OIB 3 geht im Pkt. 8.2 des Entwurfs näher auf Radonemissionen und ionisierende Strahlung ein als bisher. Entsprechende Anhänge mit einer Aufzählung von betroffenen Baustoffen und Erklärung des Aktivitätskonzentrationsindex finden sich am Ende des Dokuments.

In der OIB 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit ziehen sich Änderungen und Ergänzungen durch das gesamte Dokument. Als Beispiel angeführt seien die Anforderungen an Absturzsicherungen (Pkt. 4.2 ff), wobei unter anderem erweiterte Maßangaben für Öffnungen in Absturzsicherungen ergänzt wurden.

Die Grenze für Gebäudetrennwände wurde im Entwurf der OIB 5 Schallschutz von 52 auf 48 dB gesenkt, sowie die Begrifflichkeit auf "Gebäudetrennwände an Nachbargrundstücks- bzw. Bauplatzgrenzen" erweitert.

Die OIB 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz wurde hinsichtlich Energieausweis, wärmeübertragende Bauteile, Wärmebereitstellung und Energieträgerwahl intensiv abgeändert und angepasst.

Es lässt sich sagen, dass der sich Entwurf der OIB 2019 mit vielen Umformulierungen, Verfeinerungen und Ergänzungen auszeichnet. Ob man von einer Entwicklung in Richtung "Überregulierung" sprechen kann, wird erst die Praxis zeigen - aktuell gelten jedoch nach wie vor die OIB 2015.


Erstellt am 13.07.2018
Zuletzt aktualisiert am 13.07.2018.

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