Sicherheitstechnisches Zentrum

Wir sind Sicherheitsfachkraft und Objektsicherheitsprüfer.

Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 / 1301

Als (Mit-)Eigentümer oder Hausverwalter eines Gebäudes ist es Ihre Aufgabe, das Gebäude in einem sicheren Zustand zu halten, sodass keine Gefahr für Personen und deren Eigentum besteht.

Im Schadensfall müssen Sie beweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden. Können Sie das nicht, ist eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Eine Überprüfung und Kontrolle des Bauwerks ist deshalb nicht nur im Anlassfall, sondern in regelmäßigen Abständen unbedingt erforderlich!

Lassen Sie Ihr(e) Gebäude aus diesem Grund regelmäßig im Rahmen einer Objektsicherheitsprüfung begutachten. 

Mehr zur Objektsicherheitsprüfung...

 Download Folder "ÖNORM B 1300 / 1301 Objektsicherheitsprüfung".

Sind Sie sicher?

Betriebsevaluierung nach ASchG

Wir evaluieren Ihren Betrieb nach den gesetzlichen Vorgaben des ArbeitnehmerInnenSchutzgesetzes. Wir kennen die Gefahren, denen ArbeitnehmerInnen bei der täglichen Arbeit ausgesetzt sein können. Aus dieser Grundlage heraus lassen sich präventive Schutzmaßnahmen für die ArbeitnehmerInnen ableiten.

ArbeitgeberInnen sind dazu verpflichtet, die für die ArbeitnehmerInnen bestehenden Gefahren ermitteln und beurteilen zu lassen. Aufgrund dieser Betriebsevaluierung sind entsprechende Maßnahmen zur Verhütung und Vermeidung der festgestellten Gefährdungen zu treffen.

Folgende Gesetze und Verordnungen sind die Grundlage der Beurteilung:

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Kinder- und Jugendlichen Beschäftigungsgesetz
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Verordnung über persönliche Schutzausrüstung
  • Verordnung über explosionsfähige Athmosphären
  • Verordnung über biologische Arbeitsstoffe
  • Arbeitsmittelverordnung
  • Optische Strahlung
  • Psychische Belastungen
  • Tagbauarbeitenverordnung


Zuletzt aktualisiert am 21.12.2017.

WKO Committed Experts Zertifiziert nach Austrian Standards: Experte für Objektsicherheitsprüfungen von Wohngebäuden gem. ÖNORM B 1300 und Nicht-Wohngebäuden gem. ÖNORM B 1301. Ingenieurbüros Open Source Experts