ÖNORM B 1300 & Wiener Bauwerksbuch

Die Forderungen sind ähnlich - was ist der Unterschied?

ON B1300 und Wiener Bauwerksbuch - kaum ein Unterschied

Die ON B1300 und das Wiener Bauwerksbuch wurden nahezu zeitgleich entwickelt. Die Einführung des Bauwerksbuchs fand mit der Novellierung der Wiener Bauordnung im Jahr 2014 statt.

Im §128a der Wiener Bauordnung wird die Verpflichtung zum Bauwerksbuch und das Wie, Wer, Was, Wo, Wann geregelt. Verpflichtend ist die Erstellung eines Bauwerksbuches für ein Gebäude nur bei Neu-, Zu- und Umbauten, wenn das Gebäude mehr als zwei Hauptgeschosse hat. Doch gibt es auch hier (natürlich) wieder Ausnahmen: §68 der Wiener Bauordnung regelt den Umfang von Zu- und Umbauten, die keine Verpflichtung auslösen. Auch Aufzugsbauten verpflichten zum Beispiel nicht zur Erstellung eines Bauwerksbuches.

Laut Bauordnung ist das Bauwerksbuch nicht an eine bestimmte Form gebunden. Es muss aber spätestens bis zur Abgabe der Fertigstellungsanzeige erstellt werden. Der Behörde ist es jedoch nur nach Aufforderung vorzulegen.

Was ist nun der Unterschied zur Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300? Eine Norm ist grundsätzlich ein Regelwerk, das als Anleitung verstanden werden kann, wie etwas bestmöglich durchzuführen ist. Im Falle der ON B1300 ist das die Anleitung zur Sichtprüfung eines Wohngebäudes (ÖNORM B 1301 für Nichtwohngebäude), um die Verkehrssicherungspflicht nach §1319 ABGB einzuhalten.

Im Unterschied zum Wiener Bauwerksbuch gibt es aber (noch) keine Verpflichtung zur Objektsicherheitsprüfung in den restlichen Bundesländern. Die ÖNORM B 1300 bzw. 1301 ist eine standardisierte Empfehlung, die jedoch im Schadensfall und in etwaigen daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten als Basis herangezogen wird.

Auch wenn (noch) keine Verpflichtung zur Objektsicherheitsprüfung besteht, ist jeder Eigentümer bzw. Hausverwalter jedoch gut beraten, regelmäßige Objektsicherheitsprüfungen durchführen zu lassen. Denn wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, sieht man sich sehr rasch mit den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit konfrontiert.


Erstellt am 01.03.2018
Zuletzt aktualisiert am 01.03.2018.

WKO Committed Experts Zertifiziert nach Austrian Standards: Experte für Objektsicherheitsprüfungen von Wohngebäuden gem. ÖNORM B 1300 und Nicht-Wohngebäuden gem. ÖNORM B 1301. Ingenieurbüros Open Source Experts