Warum Objektsicherheitsprüfung?

Was bringt die Überprüfung eines Gebäudes nach ÖNORM B1300 / 1301?

Vor Gericht hilft nur der Nachweis

"Meine Häuser sind in Ordnung, da gibt's nichts dran auszusetzen."
"Ich schau eh immer nach."
"Was wollen's denn, das mach ma selber!"

Dem ist nichts hinzuzufügen. Jeder Eigentümer oder Hausverwalter hat das Recht, seine Gebäude selbst zu kontrollieren. Auch sieht das jeweilige Landesrecht (Bauordnung) keine Verpflichtung vor, Anpassungen oder Modernisierungen durchzuführen (sofern nicht gesetzliche Verpflichtungen bestehen).

Es gibt einen Baubescheid und eine Benützungsbewilligung, welche zum Zeitpunkt der Errichtung nach dem damaligen Stand der Technik ausgestellt wurden. Man spricht vom "konsensmäßigen Zustand" eines Gebäudes, wenn das Gebäude den damaligen Vorgaben auch heute noch entspricht.

Ist ja eh einfach. Ist es das wirklich?

Wohl besteht aber die "Verkehrssicherungspflicht" bzw. "Bauwerkshaftung", begründet nach §1319 ABGB ff. Der Eigentümer bzw. Hausverwalter hat sicherzustellen, dass keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum Dritter besteht.

Geschieht ein Unfall, womöglich mit Verletzten, kann und wird es zur Klage und Gerichtsverhandlung kommen. Die erste Frage des Richters wird sein: "Wie hätte der Unfall vermieden werden können?" und gerichtet an den Vermieter/Eigentümer/Hausverwalter: "Warum wurden keine Maßnahmen getroffen, um das zu vermeiden?"

In diesem Fall muss der Eigentümer bzw. Hausverwalter nachweisen, dass alle möglichen Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen wurden, um die Gefahr eines Unfalls zu vermeiden - ansonsten steht relativ rasch der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" im Raum. Bundesgesetz vor Landesgesetz - konsensmäßiger Zustand hin oder her.

Der beste Schritt, um diesen Nachweis erbringen zu können und nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben, ist die Objektsicherheitsprüfung und Dokumentation nach ÖNORM B 1300/1301.

Wir führen die Erstbegehung durch, erstellen eine auf das Gebäude angepasste Checkliste, legen Prüfroutinen, Wartungsintervalle und Revisionen fest. Bestehende Gefahren werden erfasst und entsprechende Maßnahmen können umgehend getroffen werden!

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Erstellt am 07.11.2017
Zuletzt aktualisiert am 14.07.2018.

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